Erklärung zur REACH-Verordnung
REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) ist der wichtigste Rechtsrahmen für die Herstellung, den Import, die Lieferung und die Verwendung chemischer Stoffe in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich.
Die Ziele der UK- und EU-REACH-Verordnungen bestehen darin, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Risiken zu schützen, die von Chemikalien ausgehen können, und gleichzeitig die sichere Verwendung von Chemikalien entlang der gesamten Lieferkette zu fördern.
Gemäß der UK- und EU-REACH-Verordnungen gelten die von Camira hergestellten Textilien als Erzeugnisse, die unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Stoffe freisetzen sollen und daher nicht registriert werden müssen.
Um seinen Verpflichtungen als Importeur, Zulieferer und nachgeschalteter Anwender von Chemikalien nachzukommen, überwacht Camira auf der Grundlage der von seinen Lieferanten bereitgestellten Daten die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichten Informationen und führt Kontrollen durch, sofern dies nach den geltenden Rechtsvorschriften erforderlich ist. In diesem Zusammenhang hat sich Camira zu den folgenden Punkten verpflichtet:
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Zur Führung detaillierter Compliance-Daten zur Verwendung von Chemikalien, einschließlich Lieferantenerklärungen, Sicherheitsdatenblätter und anderer relevanter Compliance-Unterlagen.
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Zur regelmäßigen .berprüfung der in Produkten und Herstellungsprozessen verwendeten chemischen Stoffe sowie zur Förderung des Einsatzes alternativer Stoffe, sofern dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Kundenanforderungen oder interner Risikobewertungen erforderlich ist.
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Sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist, zur Einholung, .berprüfung oder Aufrechterhaltung aller notwendigen Registrierungen, Zulassungen, Meldungen oder Genehmigungen im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Import, der Lieferung oder der Verwendung chemischer Stoffe.
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Prozesse zur Identifizierung, Bewertung und Überwachung des Vorhandenseins besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs) in von Camira gelieferten Erzeugnissen aufrechtzuerhalten.
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Ist ein SVHC in einer Konzentration vorhanden, die über den geltenden Schwellenwerten der britischen REACH-Verordnung oder der EU-REACH-Verordnung liegt, die entsprechenden Mitteilungs-, Anmelde- und Informationspflichten zu erfüllen und, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist, auf eine Substitution hinzuarbeiten.
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Durch die Einbindung von Lieferanten, Chemikalienmanagement und die Weiterentwicklung von Produkten darauf hinzuwirken, SVHCs in Produkten zu minimieren und, soweit möglich, zu eliminieren.
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Zur Weitergabe relevanter Informationen zur Einhaltung chemischer Vorschriften an Lieferanten, Kunden und andere nachgeschaltete Anwender gemäß den geltenden Rechtsvorschriften oder Kundenanforderungen.
Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und als Information in der Rubrik „Unsere Richtlinien“ auf der Unternehmenswebsite von Camira veröffentlicht.
Issued: 6th July 2026
Reference: POL-COMP-005 R4