Persistente oder langlebige organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POPs)
Persistente oder langlebige organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POPs) sind organische Substanzen, die lange in der Umwelt verbleiben, sich in lebenden Organismen anreichern und die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt gefährden. Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, auch Stockholm-Konvention oder POP-Konvention, pflegt und aktualisiert die Liste der Substanzen, für die Verbote, Beschränkungen oder Limitierungen bestehen. Camira überwacht diese Liste im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe, (Neufassung) sowie den britischen Vorschriften über persistente organische Schadstoffe von 2007.
Camira überprüft zudem die einschlägigen delegierten Verordnungen und Änderungen, einschließlich der jüngsten Aktualisierungen der Anhänge gemäß der Verordnung (EU) 2019/1021.
Camira erklärt hiermit und auf Basis der durch seine Lieferanten zur Verfügung gestellten Informationen, dass Substanzen, Prozesse und Materialien, die bei der Textilherstellung in seinen Produktionsstätten im Vereinigten Königreich zum Einsatz kommen oder produziert werden, nicht vorsätzlich persistente organische Schadstoffe (POPs) enthalten, die auf der Liste des Stockholmer Übereinkommens stehen. Camira überschreitet nicht die festgelegten Grenzwerte für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen, führt keine Forschung im Labormaßstab mit persistenten organischen Schadstoffen durch und setzt nach bestem Wissen keine Prozessausrüstung ein, die POPs enthält.
Camira erfüllt die gesetzlichen Anforderungen bereits seit mindestens 2012 und wird weiterhin die Fortschritte des Überprüfungsausschusses für persistente organische Schadstoffe (POPRC) des Stockholmer Übereinkommens sowie die damit verbundenen Änderungen der Rechtsvorschriften der EU und des Vereinigten Königreichs verfolgen, indem es neu gelistete Stoffe aufnimmt und die Konzentrationsgrenzwerte anpasst.
Camira bringt ein begrenztes Sortiment an Stoffen auf den Markt, die per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten. Obwohl die verwendeten PFAS derzeit weder unter das Stockholmer Übereinkommen noch unter die Verordnung (EU) 2019/1021 fallen und somit nicht Gegenstand von Verboten, Beschränkungen oder Begrenzungen sind, setzt sich Camira weiterhin dafür ein, gemeinsam mit seinen Lieferanten umweltbewusste Alternativen zu entwickeln.
Informationen darüber, welche Textilkollektionen PFAS enthalten, die nicht in der POP-Liste des Stockholmer Übereinkommens aufgeführt sind, finden Sie in Camiras Konformitätserklärung.
Um die Einhaltung der Anforderungen in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe sicherzustellen, wird empfohlen, dass Verantwortliche für die Entsorgung von Stoffen, die vor 2012 bei Camira gekauft wurden, die gesetzlichen Leitlinien zu sicheren Entsorgungsmethoden befolgen.
Die von Camira verkauften Stoffe sind für die Verwendung als Komponenten bestimmt, zum Beispiel für den Einsatz bei Polstermöbeln. Deshalb gilt diese Erklärung nur für den Zustand der Stoffe zum Zeitpunkt der Lieferung an die Käuferin oder den Käufer. Camira übernimmt keine Garantie oder Haftung für andere Materialien oder Prozesse, die in Kombination mit seinen Stoffen eingesetzt oder mit denen seine Stoffe weiterverarbeitet werden.
Diese Erklärung wird in regelmäßigen Abständen überprüft und als Information in der Rubrik „Unsere Richtlinien“ auf der Unternehmenswebseite von Camira dokumentiert.
Issued: 1st May 2026
Referenz: POL-COMP-008 R3
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